Wer braucht einen Energieausweis?

Seit einigen Jahren muss man beim Verkauf oder einer Neuvermietung eines Hauses oder einer Wohnung einen Energieausweis vorlegen, der auch Energiepass genannt wird. Nicht erforderlich ist ein Ausweis hingegen bei einem bestehenden Mietverhältnis.

Es gibt einige Ausnahmeregelungen - so besteht z.B. keine Ausweispflicht bei denkmalgeschützen Gebäuden, bei Ferienwohnungen und bei Gebäuden, die im Rahmen einer Zwangsversteigerung den Eigentümer wechseln.

 

Ein Energieausweis wird grundsätzlich für ein gesamtes Haus ausgestellt - nicht für einzelne Wohnungen. Wenn sich im selben Haus Gewerbeeinheiten befinden, müssen ggf. zwei getrennte Ausweise ausgestellt werden.

 

Was steht im Energieausweis?

In einem Energieausweis für ein Wohnhaus werden Angaben zum Energiebedarf bzw. Energieverbrauch für die Gebäudebeheizung und die Warmwasserbereitung gemacht. Es wird ein Kennwert und eine Effizienzklasse angegeben, anhand derer man die Qualität einschätzen kann - ähnlich wie z.B. bei Kühlschränken und sonstigen Haushaltsgeräten.

Bei einem Nichtwohngebäude gibt es zusätzlich Angaben zum Strombedarf bzw. Stromverbrauch für die Anlagentechnik, inkl. Beleuchtung, Lüftungsanlagen etc.

Ein Energieausweis enthält auch Vorschläge zur energetischen Modernisierung, soweit diese kostengünstig möglich erscheinen.

Im Idealfall bekommt ein Kaufinteressent einen ersten Eindruck, ob er mit hohen Heizkosten rechnen muss, und welche Modernisierungsmaßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind.

 

Welche Arten des Energieausweises gibt es?

Es gibt zwei Formen des Energieausweises:

1. Energiebedarfsausweis

Die Ausstellung als Bedarfsausweis erfordert eine genaue Datenaufnahme eines bestehenden oder geplanten Gebäudes einschließlich der Heizungsanlage und ggf. weiterer Anlagentechnik. Die Berechnung der Energiekennwerte erfolgt neutral nach DIN-Normen und damit unabhängig vom jeweiligen Nutzerverhalten.

2. Energieverbrauchsausweis

Beim Verbrauchsausweis berechnen sich die Kennwerte im Wesentlichen aus der Größe des Hauses, den tatsächlichen Verbrauchswerten von 3 Jahren und den Witterungsbedingungen in diesem Zeitraum. Je nachdem, wie sparsam die Hausbewohner sind, kann das Ergebnis unterschiedlich ausfallen.

 

Welche Art des Energieausweises muss man verwenden?

Ein Energiebedarfsausweis ist bei allen Gebäuden zulässig, egal ob Neubau, Altbau, Wohnhaus oder Nichtwohngebäude.

 

Ein Energieverbrauchsausweis ist alternativ nur bei einigen Gebäudetypen im Bestand zulässig. Hierzu muss man natürlich die entsprechenden Verbrauchsdaten vorliegen haben. Falls die Daten nicht vorhanden sind, kann man Sie oft zumeist beim Energieversorger bekommen, Heizölabrechnungen ggf. beim Lieferanten.

 

Der Verbrauchsausweis  empfiehlt sich zumeist, da der Aufwand deutlich geringer ist. 

Die Verwendung eines Verbrauchsausweises ist aber für folgende Fälle möglich:

1. Wohngebäude im Bestand mit mehr als 4 Wohneinheiten

2. Wohngebäude im Bestand mit maximal 4 Wohneinheiten, wenn das Gebäude nach 1977 geplant wurde (Bauantrag nach der Wärmeschutzverordnung vom 1.11.1977)

3. Wohngebäude im Bestand mit maximal 4 Wohneinheiten, wenn das Gebäude nach der Wärmeschutzverordnung vom 1.11.1977 modernisiert wurde

4. Nichtwohngebäude im Bestand